Führungskräfte - Scheidung

Scheidung bei Führungskräfte – Was ist zu beachten?

Geschäftsführer, Vorstände und Aufsichtsräte stehen bei einer Trennung oder Scheidung vor einem folgenreichen Umbruch und vielen offenen Fragen. Ein solcher Einschnitt ist nicht nur eine emotionale, sondern auch eine finanzielle Belastung für beide Parteien. Gerade wenn nicht rechtzeitig ein Ehevertrag abgeschlossen wurde, gestaltet sich die Situation für Manager sehr komplex und vielschichtig. Wieviel Unterhalt muss tatsächlich gezahlt werden? Welche Folgen hat das Versorgungsausgleichsgesetz (VersAusglG)? Und was ist mit dem Zugewinnausgleich? Außerdem sind abgesehen von Fragen zu Einkommen und Unterhaltszahlungen auch für Manager die gemeinsamen Kinder und das damit einhergehende Sorge- und Umgangsrecht von wichtiger Bedeutung.

Strategische Planung im Trennungsjahr

Als spezialisierte Anwaltskanzlei in Nürnberg unterstützt Rechtsanwalt Wolfgang Pasch Sie bei Ihrer Managerscheidung! Basierend auf langjähriger Erfahrung mit Trennung und Scheidung von Geschäftsführern, Aufsichtsräten und Vorständen, berät er Sie kompetent, zuverlässig und ausführlich.

Wir beraten Sie umfassend und kompetent zu:

  • Trennung und Managerscheidung
  • Ehevertrag
  • Scheidungsfolgenvereinbarung

Wenn in einer Ehe ein Partner zielstrebig die Karriere verfolgt, ist es meist auch heute noch so, dass der andere sich um Haushalt und Kinder kümmert und die eigene berufliche Entwicklung zurückstellt. Da eine so angestrebte Führungsposition durch Auslandsaufenthalte, Geschäftsreisen und lange Arbeitstage, meist in Abwesenheit vom Familienleben resultiert, kommt es häufig zu einer Entfremdung der beiden Ehepartner. Diese Entfremdung und die daraus folgende Unzufriedenheit in der Beziehung hat oft eine Trennung zur Folge. Bei einer Scheidung dieser klassischen Manager Ehe, ist es dann im Regelfall so, dass dem Expartner Unterhalt gezahlt werden muss.

Unterhaltszahlungen bei Managerscheidungen

Trotz des Prinzips der Eigenverantwortlichkeit, wird der Manager bei einer Scheidung regelmäßig Unterhaltspflichten unterworfen sein. Das liegt daran, dass der Expartner, selbst wenn er nach der Scheidung eine Erwerbstätigkeit beginnt, meist nicht den früheren Lebensstandard erwirken kann. Dauer und Höhe des nachehelichen Unterhalts hängen dabei von den jeweiligen persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen der beiden Partner ab. Die wirtschaftlichen Verhältnisse bei Geschäftsführern, Aufsichtsräten und Vorständen gestalten sich hierbei komplex, da das Einkommen meist aus verschiedenen zum Teil auch variablen Komponenten besteht. Für den Unterhalt werden nicht der Vermögensstamm, aber auch die Einkünfte aus dem Vermögensstamm berücksichtigt. Der Vermögensstamm beinhaltet beispielsweise Immobilien, Aktien, Fonds und weitere Anlagen, aber auch Bankguthaben und Lebensversicherungen. Die Einkünfte aus dem Vermögensstamm bezeichnen hingegen unter anderem Mieteinnahmen, Zinsen und Dividenden. Folglich erhöhen Vermögensstamm und Einkünfte aus Vermögensstamm das unterhaltsrechtlich relevante Einkommen und müssen von einem erfahrenen Rechtsanwalt bei der Unterhaltsberechnung berücksichtigt werden.

Worauf Führungskräfte / Manager achten sollten – Risiken der Managerscheidung

Während einer funktionierenden Ehe lässt man den Partner an wichtigen Entscheidungen teilhaben und bindet ihn in sämtlichen Lebensfragen mit ein. Nicht selten betreffen diese auch das berufliche Dasein. Schwierig wird es, wenn beispielsweise der ehemalige Partner Mitwissender von Rechtsverstößen wie Steuerhinterziehungen, Geldwäsche, Falschbilanzierung oder Unterschlagung ist. Der enttäuschte, wütende und tief verletzte Expartner kann diese Delikte nun als Angriffsfläche nutzen und dem anderen drohen oder ihn gar erpressen. Bei Steuerhinterziehung und einem mitwissenden Expartner, ist dringend zu empfehlen, unverzüglich eine Selbstanzeige aufzugeben. Nach der wirksamen Erstattung einer Selbstanzeige, kann gemäß § 371 Abgabenordnung (AO) keine strafrechtliche Verfolgung aufgenommen werden.

Scheidungsfolgenvereinbarung spart Zeit und Geld

Wenn kein Ehevertrag abgeschlossen wurde, ist es für ein Paar während der Trennung durchaus empfehlenswert, alles Weitere in einer Scheidungsfolgenvereinbarung festzuhalten. Diese spart nicht nur Zeit und Nerven, sondern auch Geld, denn mit dieser können die Details einer Scheidung im Vorfeld außerhalb des Gerichtsverfahrens geklärt werden

Fazit und kostengünstige Erstberatung

Eine Scheidung bei Geschäftsführern, Vorständen und Aufsichtsräten ist komplex und birgt viele Schwierigkeiten. Noch bei der Eheschließung empfiehlt es sich, einen Ehevertrag abzuschließen, da dadurch die vielfältigen Risiken im Falle einer Scheidung begrenzt werden. Bei einer Trennung sollte man sich als erstes auf eine Scheidungsfolgenvereinbarung einigen. Dadurch können wichtige Details der Scheidungsfolgen außergerichtlich, effizient und schnell geregelt werden. Sollte es zu keiner einvernehmlichen Einigung über eine Scheidungsfolgenvereinbarung kommen, ist es wichtig, seine Interessen von einem kompetenten, versierten und erfahrenen Anwalt vor dem Familiengericht vertreten zu lassen. Dafür steht Ihnen Rechtsanwalt Wolfgang Pasch mit seinem weitreichenden Fachwissen und seiner jahrelangen Expertise mit Managerscheidungen zuverlässig zur Seite. Rufen Sie uns einfach an unter 0800 / 220 440 8 oder 0152 / 2155 2213 und vereinbaren Sie einen kostengünstigen Erstberatungstermin. Bei uns erhalten Sie in der Regel innerhalb von nur 48 Stunden einen Termin.