Vorzeitige Kündigung Ihres Hauskreditvertrages

Vorzeitige Kündigung Ihres Hauskreditvertrages

Überprüfen Ihrer Vorfälligkeitsentschädigung - erhebliche Summen sparen

Sie möchten Ihren Hauskredit kündigen, um Ihr Haus zu verkaufen, da Sie im Zuge einer Scheidung und der damit einhergehenden finanziellen Änderungen das Haus nicht mehr finanzieren können? Oder möchten Sie von der günstigen Zinssituation profitieren und Ihren bisherigen Kreditvertrag kündigen, um einen neuen mit wesentlich besseren Zinskonditionen aufnehmen zu können?

Vorsicht! Oft fordert die Bank bei einer solchen frühzeitigen Kündigung des Darlehens eine hohe Schadensersatzforderung, die sogenannte Vorfälligkeitsentscheidung, als Entschädigung für die entgangenen Gewinne. Aber keine Sorge. Wir zeigen Ihnen wie Sie diese Vorfälligkeitsentschädigung umgehen können und somit hohe Summen im bis zu vierstelligen Bereich einsparen können!

 

Themenüberblick:

1. Wie umgeht man eine Vorfälligkeitsentschädigung – Hohe Kosten sparen

2. Zinslast senken – Geld sparen

3. Kostenlose Online-Vorabprüfung

4. Neu finanzieren zu günstigeren Zinskonditionen

5. Wie Bankkunden hohe Kosten sparen

6. Kostengünstige Erstberatung

1. Wie umgeht man eine Vorfälligkeitsentschädigung? - Hohe Kosten sparen

Die meisten Darlehensverträgen enthalten fehlerhafte Widerrufsbelehrungen. Der BGH hat dahingehend die Verbraucherrechte gestärkt. Demnach fängt die Widerrufsfrist durch eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung nie an zu laufen und der Kreditvertrag kann somit ohne Zahlung der Vorfälligkeitsentschädigung widerrufen werden und dies auch noch nach Jahren! Deshalb sollte jeder, der in den letzten 10 Jahren einen Hauskreditvertrag aufgenommen hat, eine Prüfung vornehmen lassen, um somit möglicherweise Summen im bis zu vierstelligen Bereich zu sparen. Die Bandbreite möglicher Fehler ist bei der Widerrufsbelehrung sehr groß. Um nichts zu übersehen, empfiehlt sich die Prüfung durch einen versierten Rechtsanwalt. Im Rahmen unseres Scheidungsnetzwerkes können auf Ihren Wunsch hin Fachkräfte hinzugezogen werden, die die Widerrufsbelehrung auf jegliche Fehler kontrollieren, um herauszufinden, ob wir Ihren Kreditvertrag anstatt ihn zu kündigen, widerrufen können. Dadurch helfen wir Ihnen unrechtmäßige Kosten einsparen zu können.

2. Zinslast senken - Geld sparen

Sollte Ihre Widerrufsbelehrung nicht fehlerhaft sein, gibt es noch eine weitere Möglichkeit, wie Sie Geld sparen können. Das liegt daran, dass bei den meisten Darlehen die Vorfälligkeitsentschädigung viel zu hoch angesetzt wird.

Kaum zu glauben, aber wahr: Nach unserer Erfahrung sind bei 3/4 aller geprüften Kreditverträge die Bankgebühren zu hoch angesetzt worden. Unsere Kunden sind deshalb so zufrieden, da Sie durch unsere Prüfung oft bis zu vierstellige Summen einsparen können.

3. Kostenlose Online-Vorabprüfung

Sie fragen sich, ob ihr Kreditvertrag widerrufen werden kann? Gerne nehmen wir für Sie eine kostenlose Onlineprüfung vor, damit Sie wissen, ob es Erfolgsaussichten gäbe und anschließend Ihre weiteren Schritte planen können. Bitte beachten Sie aber, dass die kostenlose Online-Vorabprüfung keine Rechtsberatung darstellt.

4. Neu finanzieren zu günstigeren Zinskonditionen

Durch die günstige Zinssituation macht es auch durchaus Sinn, den bestehenden Darlehensvertrag zu kündigen, um einen neuen mit niedrigerem Zinssatz aufzunehmen. Um auch hierbei die hohen Kosten der Vorfälligkeitsentschädigung zu umgehen und viel Geld zu sparen, sollten Sie die Bankgebühren anwaltlich prüfen lassen.

5. Wie unsere Kunden hohe Kosten sparen

Beispiel:

Eva und Johannes lassen sich im Jahre 2016 scheiden. Sie sind beide Eigentümer eines Hauses und haben deshalb noch Schulden von 200.000 €. Der Kreditvertrag läuft noch 7 Jahre. Eva möchte mit den Kindern im gemeinsamen Haus bleiben und Johannes auszahlen, macht sich aber große Sorgen, dies finanziell nicht bewältigen zu können.

Im Rahmen unseres Scheidungsnetzwerkes erstellen wir für Eva frühzeitig wirtschaftliche Modellberechnungen, um ihr verschiedene Varianten ihrer zukünftigen finanziellen Lage aufzeigen zu können. Unter Berücksichtigung der unterhaltsrechtlichen und steuerlichen Wechselwirkungen, konnten wir Eva hingehend ihres Wunsches das Haus zu behalten, beraten und feststellen, dass dies möglich ist.

Dafür kann Eva ihren derzeitigen Darlehensvertrag kündigen und einen neuen Kredit zu günstigeren Zinskonditionen aufnehmen. Hierbei prüften wir gleich, ob Fehler in der Widerrufsbelehrung des Darlehensvertrages enthalten sind. Da dies der Fall war, halfen wir Eva und Johannes ohne die Zahlung einer teuren Vorfälligkeitsentschädigung aus dem Kreditvertrag auszusteigen und dadurch eine Summe im dreistelligen Bereich einzusparen. Zudem konnte Eva einen neuen Kredit mit wesentlich günstigeren Zinssatz aufnehmen. Bei dem alten Darlehensvertrag betrug der Zinssatz 4,3 %, wohingegen der neue Kreditvertrag sich auf lediglich 1,9 % belief. Dadurch spart Eva sich jeden Monat ca. 500€ und kann sich dadurch das Haus auch nach der Scheidung leisten.

6. Kostengünstige Erstberatung

Aufgrund der Komplexität bei Scheidungen mit Haus, empfiehlt es sich möglichst früh qualifizierte Fachkräfte zu konsultieren. Im Rahmen unseres Scheidungsnetzwerkes helfen wir Ihnen gerne unterhaltsrechtliche und steuerliche Wechselwirkungen frühzeitig zu erkennen und dann bereits im Trennungsjahr mit einer Scheidungsvereinbarung alles Wichtige zu regeln. Aber auch für den Fall, dass Sie sich nicht sicher sind, bieten wir Ihnen die Möglichkeit sich bei einem preisgünstigen Erstgespräch umfassend zu informieren. Wir greifen auf ein Netzwerk aus versierten und spezialisierten Rechtsanwälten zurück, wodurch wir Ihnen eine bestmögliche und umfassende Beratung anbieten können. Dadurch können Sie optimistisch in die Zukunft blicken und zudem viel Geld sparen. Zögern Sie nicht. Vereinbaren Sie noch heute einen Termin zur kostengünstigen Erstberatung unter 0800 / 220 440 8 oder 0152 / 2155 2113 .